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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dienstleistungen

a)[Wichtig] Im Falle von Rost/Korrosion, können wir KEINE Garantie geben. Die Garantie kann nur gegeben werden, wenn die beschädigten Teile durch neue ersetzt werden oder wenn die alten Teile keine Anzeichen von Rost/Korrosion aufweisen.

b)§ 647 Unternehmerpfandrecht: Der Unternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.

c)Wenn der Kunde Überweisung wählt, muss er bei der Unterzeichnung eine Anzahlung von 50% angeben.

d)Wenn keine Garantie angewendet wird, gibt es überhaupt keine Garantie.

e)Das Auto kann erst nach vollständiger Bezahlung abgeholt werden.

1)Der Autobesitzer wird voraussichtlich innerhalb von 3 Tagen abholen; Andernfalls wird ab dem 4. Tag eine Parkgebühr von 5 Euro pro Tag erhoben.

2)Der Kunde muss das Auto vor Zahlungseingang auf mögliche Mangels prüfen. Wenn das Auto die Werkstatt verlässt, haftet die Werkstatt nicht für mögliche Mangels oder andere Probleme. Wir übernehmen keine Verantwortung für alle oder einige Schäden, die nach dem Verlassen des Betriebsgeländes auftreten.

3)Wenn eine Rechnung nicht innerhalb einer bestimmten Zeit bezahlt wird, werden maximal 2 Mahnungen mit einem Aufpreis von jeweils 6 Euro angewendet.

4)Falls die Reparatur den vereinbarten Preis überschreiten muss, sollte sie 15% nicht überschreiten. Wenn die Grenze von 15% überschritten werden muss, sollte der Meister zuerst mit dem Kunden sprechen und geeignete Vorkehrungen treffen.

5)Wenn der Fertigstellungstermin länger dauert als vereinbart, informiert der Meister der Kunden telefonisch oder schriftlich.

 

Wichtiger Hinweis : Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am 08.11.2022 aktualisiert.